Sprechstunde des Gemiendepräsidenten
Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner
Haben Sie ein Anliegen, eine Idee oder eine Kritik?
Der Gemeindepräsident Stefan Lehmann hat für Sie anlässlich der folgenden Sprechstunde ein offenenes Ohr:
Freitag, 8. April 2011, 10.00 – 11.30 Uhr, im Gemeindehaus (im Besprechungszimmer EG)
Die Gemeindeverwaltung
Ferienplan Schulen Region Berg 2011/12
Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus versteckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz vom 2. Februar 1964 unter anderem vor:
Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbandrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50m freigehalten werden.
Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlichen Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenabstand freizuhalten.
Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.
Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes zurückverlegt werden.
Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. Mai 2011 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzu-schneiden. Ab diesem Datum wird die Infrastruktur- und Umweltkommission die in den Strassenrand hineinragenden Äste und andere Bepflanzungen auf das gesetzliche Mass zurückschneiden lassen. Die dabei entstehenden Kosten werden gemäss Art. 73 Abs. 8 SBG (Ersatzvornahme) den Grundeigentümern verrechnet.
Gemeinderatsbeschluss betreffend Schulliegenschaften – Sanierung Garderobe / Duschraum; fakultative Volksabstimmung (Referendum)
Der Gemeinderat Gerzensee hat an seiner Sitzung vom 28. März 2011 für die Sanierung Garderobe / Duschraum einen Kredit von Fr. 95'000.00 beschlossen.
Dieser Beschluss untersteht der fakultativen Volksabstimmung (Referendum). Referendum: Gemäss Art. 24 OgR können mindestens fünf Prozent (40 Stimmberechtigte) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen (bis 02. Mai 2011) seit Veröffentlichung dieses Gemeinderatsbeschlusses verlangen, dass der entsprechende Beschluss der Gemeindesammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Einreichungsstelle: Gemeinderat Gerzensee, Spielgasse 1, Postfach 10, 3115 Gerzensee
Der Gemeinderat
Baupublikation
Gesuchsteller: Läng Kurt, Schützenstrasse 7, 3177 Laupen
Projektverfasser: Hirschi Bauunternehmung AG, Weststrasse 1, 3672 Oberdiessbach.
Bauvorhaben: Neubau Autounterstand
Standort: obere Kirchenzelg 16, Gerzensee; Parzelle Nr. 737, Zone: W2, Koordinaten: 607 545 / 187 125.
Hauptmasse: gemäss Baugesuchsakten
Bauart und Baumaterialien: gemäss Baugesuchakten
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreiten der maximalen Gebäudehöhe gem. GBR Art. 34 Abs. 1.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Gerzensee, Spielgasse 1,
Postfach 10, 3115 Gerzensee.
Auflage- und Einsprachefrist: 2. Mai 2011
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Gerzensee, 28. März 2011
Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde:
Gemeinderat Gerzensee

