:: HOME ::
 

Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Nach den Regenfällen der letzten Tage herrscht im Verwaltungskreis Bern-Mittelland zur Zeit keine Waldbrandgefahr mehr.

 

Gestützt auf Art. 21 Abs 4 KWaV1 in Verbindung mit Art. 11 RStG2 wird in Absprache mit dem amt für Wald des Kantons bern das Feuerverbot im und in der Nähe des Waldes im Verwaltungskreis Bern-Mittelland aufgehoben.

 

Ostermundigen, 16. Mai 2011

Regierungsstatthalteramt

Bern-Mittelland



    nach oben
Rechtliches | Impressum
Einwohnergemeinde Gerzensee | Spielgasse 1 | Postfach 10 | 3115 Gerzensee
Tel. 031 781 01 88 | Fax 031 781 37 88 | info@gerzensee.ch