Nach den Regenfällen der letzten Tage herrscht im Verwaltungskreis Bern-Mittelland zur Zeit keine Waldbrandgefahr mehr.
Gestützt auf Art. 21 Abs 4 KWaV1 in Verbindung mit Art. 11 RStG2 wird in Absprache mit dem amt für Wald des Kantons bern das Feuerverbot im und in der Nähe des Waldes im Verwaltungskreis Bern-Mittelland aufgehoben.
Ostermundigen, 16. Mai 2011
Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland

