Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
L-216763.1 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Kehr undSchützen-fahrstrasse 23
L-216763.1
16 kV-Kabel zur Transformatorenstation Kehr am Mast Nr. 9 der Leitung
L-114766
der BKW FMB Energie AG, RV Mittelland / Regio Projekte, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen.
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. Die Gesuchsunterlagen werden vom 10.11.2011 bis zum 12.12.2011 in der Gemeindeverwaltung Gerzensee, öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 – 44 des Enteignungsgesetztes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39 – 41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

