Protokoll Gemeindeversammlung
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 03. Dezember 2011 liegt gemäss dem seit 01.01.2011 gültigen Organisationsreglement der Gemeinde Gerzensee (Art. 68) ab 27. Dezember 2011 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Gerzensee öffentlich auf. Während der Auflage kann schriflich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Das Protokoll ist öffentlich.
Der Gemeinderat
Änderung Überbauungsordnung Nr. 7/1993 „Aarelauf“ Gerzensee; Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Gerzensee bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 09. Juni 1985, die oben erwähnte Änderung der Überbauungsordnung Nr. 7/1993 „Aarelauf“ Gerzensee, zur Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen der Überbauungsordnung liegen vom 21. Dezember 2011 – bis 20. Januar 2012 jeweils während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindever-waltung Gerzensee, Spielgasse 1, Gerzensee, auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat Gerzensee, Postfach 10, Spielgasse 1, 3115 Gerzensee, zu richten.
Der Gemeinderat
Altpapier- und Alteisensammlung
Dienstag, 10. Januar 2012, beim Feuerwehrmagazin. Das Altpapier und Karton können am Sammeltag von 08.00 bis 17.00 Uhr getrennt voneinander in die bereitgestellten Mulden geworfen werden. Folgende Materialien gehören nicht in die Papiersammlung: Blumenpapier, Waschmitteltrommeln, Folien und Klebeetiketten, Tetrapackungen, Papierwindeln, etc.
Das Alteisen muss in der separaten Alteisenmulde deponiert werden.
Der Gemeinderat

