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Nichterwerbstätige (AHV/IV/EO)

  • Nichterwerbstätige (AHV/IV/EO)
  • AHV-Zweigstelle
  • Für Nichterwerbstätige (Invalide, Studierende) beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar des Jahres in dem sie das 21. Altersjahr vollenden. Sie endet am Ende des Monats an dem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollenden.

    Bei Ehepaaren ist während der ganzen Beitragszeit immer gesamthaft der doppelte Mindestbetrag zu entrichten. Wird dieser nicht erreicht, hat eine Anmeldung zu erfolgen.

    Studierende können sich dafür an die Lehranstalt wenden. die andern müssen sich bei der AHV-Zweigstelle anmelden.

    Wichtig: Beiträge können (ohne Ausnahme) nur fünf Jahre rückwirkend bezahlt werden.

    Bei Erwerbsunterbruch (Auslandaufenthalt, unbezahlter Urlaub, etc.) ist sicher zu stellen, dass in dieser Zeit mindestes der Minimalbetrag entrichtet wird, damit keine Beitragslücken entstehen. Ist dies nicht der Fall, muss für diese Zeit eine Erfassung als Nichterwerbstätige(r) erfolgen.

    Nichterwebstätige können ihren AHV-Ausweis bei der Anmeldung beantragen oder gegebenenfalls dei der zusändigen Ausgleichskasse bestellen.

     

     


 
 

Adresse

Gemeinde Gerzensee
Spielgasse 1
3115 Gerzensee

Telefon:031 781 01 88

info(at)gerzensee.ch

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