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Abstimmungen und Wahlen

Vorgehen

Bund, Kanton, Gemeinde (Urnenwahlen)

Urnenöffnungszeiten
Sonntag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Stimmlokal
Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1

Verlorene oder nicht erhaltene Stimmkarten
Nicht erhaltene oder verlorengegangene Ausweiskarten können bis spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss bei der Gemeindeverwaltung nachbezogen werden.

Briefliche Stimmabgabe
Eine briefliche Stimmabgabe kann folgendermassen vorgenommen werden:

  • Zustellung per Post (die Sendung muss vom Gemeindevertreter bis spätestens am Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Post abgeholt werden können)
  • Abgabe des Antwortcouverts am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Bürostunden
  • Einwurf des Antwortcouverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis am Abstimmungs-Sonntag, 10.00 Uhr (letzte Leerung)

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe

  • Wo nicht bereits vorhanden, Postleitzahl und Ort der Stimmgemeinde auf dem unterschriebenen Stimmrechtsauweis (Rückseite) eintragen;
  • Den Stimmrechtsauweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortcouvert legen;
  • Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen und dieses zukleben;
  • Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert einlegen;
  • Das Stimmcouvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen und dieses zukleben.

Zustellung des Antwortkuvert bei brieflicher Stimmabgabe

  • Bei Postaufgabe das Antwortcouvert unbedingt rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag der Post übergeben!
  • Das Antwortcouvert kann der Stimmgemeinde auch direkt (Schalter oder bezeichneten Briefkasten) übergeben werden.
  • Soweit die Gemeinde das Porto nicht übernimmt, bitte die Sendung bei Postzustellung genügend frankieren.

Ungültigkeitsgründe 
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn

  • ein anderes als das amtliche Antwortkuvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als eine Ausweiskarte enthält
  • das Antwortkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft

.Strafbestimmungen
nach Artikel 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt.

Resultate der letzten Abstimmungen

Stimmlokal

Das Stimmlokal befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1.

Gemeindewahlen 2026

Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027 – 2030 finden am 27. September 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang (Stichwahl) für die Majorzwahlen findet am 29. November 2026 statt.

Zu wählen sind:

  • sechs Mitglieder des Gemeinderats im Proporzverfahren
  • das Gemeindepräsidium im Majorzverfahren

Wählbar sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen.

Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag (Liste)

  • muss eine geeignete Bezeichnung (z.B. Parteiname) tragen, die ihn von anderen Vorschlägen unterscheidet.
  • darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf der gleiche Name höchstens zweimal aufgeführt werden. Die vorgeschlagenen Personen sind mit Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse zu bezeichnen.
  • muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
  • muss von mindestens 5 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen.

Die Erstunterzeichnenden der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichnenden, gelten gegenüber der Gemeinde als bevollmächtigte Vertretende. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.

Gemeinsamer Wahlversand
Parteien und Wählergruppen können ihre Wahlprospekte auf Kosten der Gemeinde verschicken lassen. Die Teilnahme am gemeinsamen Wahlversand ist anzumelden.

Termine

  • Einreichen der Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung: bis 14.08.2026, 16.00 Uhr
  • Anmeldung zur Teilnahme am gemeinsamen Wahlversand: bis 19.08.2026, 12.00 Uhr
  • Schriftliche Erklärung allfälliger Listenverbindungen: bis 19.08.2026, 12.00 Uhr
  • Abliefern Material gemeinsamer Wahlversand: bis 25.08.2026, 12.00 Uhr

Stille Wahl
Erreicht die Gesamtzahl aller gültig vorgeschlagenen Personen genau die Anzahl der zu besetzenden Sitze, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen ohne Wahlhandlung als gewählt (stille Wahl).

Weitere Informationen
Für weitere Details wird auf das Urnenwahlreglement und die bereits an die Parteien zugestellten Unterlagen verwiesen.

 
 

Adresse

Gemeinde Gerzensee
Spielgasse 1
3115 Gerzensee

Telefon:031 781 01 88

info(at)gerzensee.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten

Montag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Mittwoch geschlossen geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Freitag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
 

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