Bund, Kanton, Gemeinde (Urnenwahlen)
Urnenöffnungszeiten
Sonntag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Stimmlokal
Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1
Verlorene oder nicht erhaltene Stimmkarten
Nicht erhaltene oder verlorengegangene Ausweiskarten können bis spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss bei der Gemeindeverwaltung nachbezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe
Eine briefliche Stimmabgabe kann folgendermassen vorgenommen werden:
Anleitung für die briefliche Stimmabgabe
Zustellung des Antwortkuvert bei brieflicher Stimmabgabe
Ungültigkeitsgründe
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn
.Strafbestimmungen
nach Artikel 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt.
Das Stimmlokal befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1.
Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027 – 2030 finden am 27. September 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang (Stichwahl) für die Majorzwahlen findet am 29. November 2026 statt.
Zu wählen sind:
Wählbar sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen.
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag (Liste)
Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen.
Die Erstunterzeichnenden der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichnenden, gelten gegenüber der Gemeinde als bevollmächtigte Vertretende. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.
Gemeinsamer Wahlversand
Parteien und Wählergruppen können ihre Wahlprospekte auf Kosten der Gemeinde verschicken lassen. Die Teilnahme am gemeinsamen Wahlversand ist anzumelden.
Termine
Stille Wahl
Erreicht die Gesamtzahl aller gültig vorgeschlagenen Personen genau die Anzahl der zu besetzenden Sitze, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen ohne Wahlhandlung als gewählt (stille Wahl).
Weitere Informationen
Für weitere Details wird auf das Urnenwahlreglement und die bereits an die Parteien zugestellten Unterlagen verwiesen.
Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten
| Montag | 08.00 Uhr - 11.30 Uhr | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 Uhr - 11.30 Uhr | geschlossen |
| Mittwoch | geschlossen | geschlossen |
| Donnerstag | 08.00 Uhr - 11.30 Uhr | geschlossen |
| Freitag | 08.00 Uhr - 11.30 Uhr | geschlossen |
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