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2. Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision

06.08.2026

Aktualisierung Ortsplanung Öffentliche Planauflage von Änderungen

Der Gemeinderat Gerzensee bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die gegenüber den Auflageakten geänderten und durch die Gemeindeversammlung am 8. Juni 2026 beschlossenen Baureglementsänderungen in Art. 58 Abs. 1, Art. 59 Abs. 1 und Art. 60 Abs. 1 zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen vom 6. August bis 7. September 2026 während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus öffentlich auf. Die Unterlagen stehen ebenfalls auf www.gerzensee.ch zur Einsicht bereit.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begrün-det an den Gemeinderat Gerzensee einzureichen.

Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen und von der Gemeindeversammlung beschlossenen Änderungen in Art. 58 Abs. 1, Art. 59 Abs. 1 und Art. 60 Abs. 1 des Baureglements erhoben werden.

Der Gemeinderat

 
 

Adresse

Gemeinde Gerzensee
Spielgasse 1
3115 Gerzensee

Telefon:031 781 01 88

info(at)gerzensee.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten

Montag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Mittwoch geschlossen geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Freitag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
 

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