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Informationen aus dem Gemeinderat

13.08.2026

Der Gemeinderat informiert über Beschlüsse der Sitzung vom 10. August 2026

IT-Infrastruktur Gemeindeverwaltung: Erneuerung
Die IT-Infrastruktur der Gemeindeverwaltung ist veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen
Anforderungen. Aus diesem Grund soll die Informatik-Infrastruktur umfassend modernisiert wer
den. Ziel ist es, die Funktionalität und die Qualität der IT-Services zu verbessern sowie Prozesse
zu vereinfachen. Durch den Einsatz moderner Arbeitsmittel, Technologien und Applikationen soll
zudem die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse gezielt vorangetrieben und die Mitarbeitenden bei der effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden.
Der Auftrag wird nach den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungsrechts im Einladungsverfahren ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat das Pflichtenheft, die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie den Terminplan genehmigt. Zur Offertstellung werden drei Anbieter eingeladen. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2026 über den Kreditantrag beschliessen können. 

AHV-Zweigstellen: Vernehmlassung zu Gesetzesänderung
Der Regierungsrat überarbeitet das kantonale Einführungsgesetz zum AHV-Gesetz. Hintergrund
der Totalrevision des EG AHVG ist die Änderung der bundesrechtlichen Bestimmungen, welche
u.a. keine Pflicht mehr für die Führung von AHV-Zweigstellen vorschreibt. Der Kanton Bern spricht
sich weiterhin für die Führung von Gemeindezweigstellen aus. Er sieht jedoch eine Neustrukturierung vor, um der zunehmenden Digitalisierung und den steigenden fachlichen Anforderungen an die Beratung und den Service Public Rechnung zu tragen. So ist bei den Gemeindezweigstellen eine Mindestgrösse von 150 Stellenprozenten sowie eine Reduktion der Aufgaben vorgesehen. Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich der Gemeinderat zu den vorgesehenen Änderungen geäussert. Die Aufgaben der Gemeindezweigstellen im AHV-Bereich sollen nicht eingeschränkt werden. Insbesondere die Abklärungen zur AHV-/IV-/EO-/ALV-Beitragspflicht sowie zu Beitragslücken sollen weiterhin durch die Gemeindezweigstellen wahrgenommen werden. Die Gemeinden sind auch künftig angemessen zu entschädigen, da die Gemeindezweigstellen weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Beratung der Bevölkerung leisten und damit die kantonale Ausgleichskasse entlasten.

 
 

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