12.06.2026
Entschädigungen für Schächte (Wasser und Abwasser) in landwirtschaftlichem Kulturland
Die Gemeinde zahlt ab 2027 Entschädigungen für Schächte (Wasser und Abwasser) in landwirtschaftlichem Kulturland ausserhalb der Bauzone aus. Mit der Entschädigung wird der landwirtschaftliche Einkommensausfall als Folge der Ertragseinbusse und des Mehraufwandes beim Schacht abgegolten und das Durchleitungsrecht für 25 Jahre vergütet. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Grösse des Schachts und der Art der Bewirtschaftung ab. Auf der folgenden Tabelle sind die einmaligen (für 25 Jahre) Entschädigungsansätze sichtbar:
Ansätze Schachtentschädigungen 2026
Landeigentümer*innen, die öffentliche Schächte auf ihrem Land haben, können diese Entschädigung bei der Gemeinde geltend machen. Die relevanten Unterlagen (z.B. Verträge) sind bis zum 31. Juli 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur Prüfung einzureichen.
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