Bund, Kanton, Gemeinde (Urnenwahlen)
Urnenöffnungszeiten
Sonntag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Stimmlokal
Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1
Verlorene oder nicht erhaltene Stimmkarten
Nicht erhaltene oder verlorengegangene Ausweiskarten können bis spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss bei der Gemeindeverwaltung nachbezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe
Eine briefliche Stimmabgabe kann folgendermassen vorgenommen werden:
Anleitung für die briefliche Stimmabgabe
Zustellung des Antwortkuvert bei brieflicher Stimmabgabe
Ungültigkeitsgründe
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn
.Strafbestimmungen
nach Artikel 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt.
Eidgenössische Volksabstimmung vom 15. Mai 2022
Zahl der Stimmberechtigten 941
Stimmbeteiligung 39.6%
Zahl der Stimmenden (eingelangte Stimmzettel) 368
Zahl der ungültigen Stimmzettel 1
Zahl der gültigen Stimmzettel 367
Änderung des Filmgesetzes
176 Ja
185 Nein
6 Leer
Änderung des Transplantationsgesetzes
172 Ja
191 Nein
4 Leer
Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache
256 Ja
102 Nein
9 Leere
Eidgenössische Volksabstimmung vom 15. Mai 2022
Zahl der Stimmberechtigten 941
Stimmbeteiligung 37.5%
Zahl der Stimmenden (eingelangte Stimmzettel) 368
Zahl der ungültigen Stimmzettel 1
Zahl der gültigen Stimmzettel 367
Änderung der Kantonsverfassung (Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen)
297 Ja
45 Nein
6 Leer
Das Stimmlokal befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1.
Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten
Montag | 07.30 Uhr - 11.30 Uhr | 16.00 Uhr - 18.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 Uhr - 11.30 Uhr | geschlossen |
Mittwoch | geschlossen | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 Uhr - 11.30 Uhr | geschlossen |
Freitag | 08.00 Uhr - 11.30 Uhr | geschlossen |
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