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Abstimmungen und Wahlen

Vorgehen

Bund, Kanton, Gemeinde (Urnenwahlen)

Urnenöffnungszeiten
Sonntag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Stimmlokal
Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1

Verlorene oder nicht erhaltene Stimmkarten
Nicht erhaltene oder verlorengegangene Ausweiskarten können bis spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss bei der Gemeindeverwaltung nachbezogen werden.

Briefliche Stimmabgabe
Eine briefliche Stimmabgabe kann folgendermassen vorgenommen werden:



  • Zustellung per Post (die Sendung muss vom Gemeindevertreter bis spätestens am Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Post abgeholt werden können)
  • Abgabe des Antwortcouverts am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Bürostunden
  • Einwurf des Antwortcouverts in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis am Abstimmungs-Sonntag, 10.00 Uhr (letzte Leerung)

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe

  • Wo nicht bereits vorhanden, Postleitzahl und Ort der Stimmgemeinde auf dem unterschriebenen Stimmrechtsauweis (Rückseite) eintragen;
  • Den Stimmrechtsauweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortcouvert legen;
  • Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen und dieses zukleben;
  • Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert einlegen;
  • Das Stimmcouvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen und dieses zukleben.

Zustellung des Antwortkuvert bei brieflicher Stimmabgabe

  • Bei Postaufgabe das Antwortcouvert unbedingt rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag der Post übergeben!
  • Das Antwortcouvert kann der Stimmgemeinde auch direkt (Schalter oder bezeichneten Briefkasten) übergeben werden.
  • Soweit die Gemeinde das Porto nicht übernimmt, bitte die Sendung bei Postzustellung genügend frankieren.

Ungültigkeitsgründe 
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn

  • ein anderes als das amtliche Antwortkuvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als eine Ausweiskarte enthält
  • das Antwortkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft

.Strafbestimmungen
nach Artikel 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt.

Resultate

Kantonale Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

Zahl der Stimmberechtigten 981
Stimmbeteiligung 47.4%

Zahl der Stimmenden (eingelangte Stimmzettel) 476

Zahl der ungültigen Stimmzettel 4

Zahl der gültigen Stimmzettel 472

Änderung der Kantonsverfassung (Anpassungen bei Schuldbremsen)

288 Ja
155 Nein
  22 Leer

Volksinitiative "Für eine kantonale Elternzeit"

134 Ja
327 Nein
    4 Leer


Eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

Zahl der Stimmberechtigten 981
Stimmbeteiligung 48.0%

Zahl der Stimmenden (eingelangte Stimmzettel) 476

Zahl der ungültigen Stimmzettel 4

Zahl der gültigen Stimmzettel 472

Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen

370 Ja
88 Nein
 13 Leer

Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

241 Ja
226 Nein
    4 Leer

Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes

266 Ja
197 Nein
    8 Leer

Stimmlokal

Das Stimmlokal befindet sich in der Gemeindeverwaltung, Spielgasse 1.

 
 

Adresse

Gemeinde Gerzensee
Spielgasse 1
3115 Gerzensee

Telefon:031 781 01 88

info(at)gerzensee.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten

Montag 07.30 Uhr - 11.30 Uhr 16.00 Uhr - 18.30 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Mittwoch geschlossen geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Freitag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
 

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