Zweimal jährlich (im Frühling und im Winter) finden im Gemeindesaal (Schulanlage) ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Sie finden die Publikation von Datum und Traktandenliste jeweils im Amtsanzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzenburgerland und auf dieser Homepage.
Zu diesen Versammlungen sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger (ab 18 Jahren), die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in Gerzensee begründen, freundlich eingeladen.
Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, können sich (gestützt auf Art. 28 des Organisationsreglementes) an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls freundlich zur Versammlung eingeladen.
Montag, 26. Mai 2025, 20.00 Uhr
Samstag, 29. November 2025, 13.00 Uhr
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Gerzensee, Montag, 26. Mai 2025,
20.00 Uhr, im Gemeindesaal Gerzensee
Traktanden
1. Jahresrechnung 2024
1.1 Orientierung
1.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2024
1.3 Bericht zum Datenschutz
Jahresrechnung 2024
2. Sport- und Freizeitanlagen Gerzensee
Sanierung Kunstrasenspielfeld
Genehmigung Verpflichtungskredit
3. Regionaler Sozialdienst Wichtrach und Umgebung
Zusammenschluss Sozialdienst Aaretal
Anpassung Organisationsreglement
Beschlussfassung
Leistungsvertrag Regionaler Sozialdienst Aaretal
4. Orientierungen
4.1 Invasive Neophyten
4.2 Medizinische Grundversorgung im Raum Aaretal
4.3 Schweiz-bewegt; Coop Gemeinde Duell
4.4 VERD (Bezahllösung)
4.5 Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
4.6 Projekt Dorfentwicklung
4.7 Anlässe im Juni bei der Schul- und Mehrzweckanlage
5. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gerzensee öffentlich auf.
Einladung
Zur Versammlung laden wir alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner (ab 18 Jahren), welche seit mindestens 3 Monaten in Gerzensee Wohnsitz begründen, herzlich ein. Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, können sich an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls freundlich zur Versammlung eingeladen.
Rechtspflege
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung zu beanstanden.
Infobroschüre 01/2025
Infobroschüre 02/2024
Infobroschüre 01/2024
Infobroschüre 02/2023
Infobroschüre 01/2023
Infobroschüre 02/2022
Infobroschüre 01/2022
Infobroschüre 02/2021
Infobroschüre 01/2021
Infobroschüre 02/2020
Infobroschüre 01/2020
Infobroschüre 02/2019
Infobroschüre 01/2019
Infobroschüre 02/2018
Infobroschüre 01/2018
Infobroschüre 02/2017
Infobroschüre 01/2017
Infobroschüre 02/2016
Infobroschüre 01/2016
Infobroschüre 02/2015
Protokoll vom 30. November 2024
Protokoll vom 27. Mai 2024
Protokoll vom 2. Dezember 2023
Protokoll vom 22. Mai 2023
Protokoll vom 3. Dezember 2022
Protokoll vom 23. Mai 2022
Protokoll vom 29. Januar 2022
Protokoll vom 31. Mai 2021
Protokoll vom 14. September 2020
Protokoll vom 30. November 2019
Protokoll vom 27. Mai 2019
Protokoll vom 1. Dezember 2018
Protokoll vom 28. Mai 2018
Protokoll vom 2. Dezember 2017
Protokoll vom 29. Mai 2017
Protokoll vom 3. Dezember 2016
Protokoll vom 30. Mai 2016
Protokoll vom 28. November 2015
Protokoll vom 1. Juni 2015
Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten
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