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Gemeindeversammlung

Zweimal jährlich (im Frühling und im Winter) finden im Gemeindesaal (Schulanlage) ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Sie finden die Publikation von Datum und Traktandenliste jeweils im Amtsanzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzenburgerland und auf dieser Homepage.
Zu diesen Versammlungen sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger (ab 18 Jahren), die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in Gerzensee begründen, freundlich eingeladen.
Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, können sich (gestützt auf Art. 28 des Organisationsreglementes) an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls freundlich zur Versammlung eingeladen.

Nächste Gemeindeversammlungen

Montag, 26. Mai 2025, 20.00 Uhr
Samstag, 29. November 2025, 13.00 Uhr

Traktandenliste

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Gerzensee, Montag, 26. Mai 2025,
20.00 Uhr, im Gemeindesaal Gerzensee

Traktanden

1. Jahresrechnung 2024
1.1 Orientierung
1.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2024
1.3 Bericht zum Datenschutz

Jahresrechnung 2024

2. Sport- und Freizeitanlagen Gerzensee
Sanierung Kunstrasenspielfeld
Genehmigung Verpflichtungskredit

3. Regionaler Sozialdienst Wichtrach und Umgebung
Zusammenschluss Sozialdienst Aaretal
Anpassung Organisationsreglement

Beschlussfassung

Leistungsvertrag Regionaler Sozialdienst Aaretal

4. Orientierungen
4.1 Invasive Neophyten
4.2 Medizinische Grundversorgung im Raum Aaretal
4.3 Schweiz-bewegt; Coop Gemeinde Duell
4.4 VERD (Bezahllösung)
4.5 Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
4.6 Projekt Dorfentwicklung
4.7 Anlässe im Juni bei der Schul- und Mehrzweckanlage

5. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gerzensee öffentlich auf.

Einladung
Zur Versammlung laden wir alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner (ab 18 Jahren), welche seit mindestens 3 Monaten in Gerzensee Wohnsitz begründen, herzlich ein. Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, können sich an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls freundlich zur Versammlung eingeladen.

Rechtspflege
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung zu beanstanden.


Infobroschüre

Protokoll

Budget

Jahresrechnung

 
 

Adresse

Gemeinde Gerzensee
Spielgasse 1
3115 Gerzensee

Telefon:031 781 01 88

info(at)gerzensee.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten

Montag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Mittwoch geschlossen geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Freitag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
 

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