AbfallAbfallDas Abfallmerkblatt informiert über Daten der ordentlichen Abfuhren und Separatabfuhren, Abfallarten und -gebühren. Neu bei der AVAG: Separate Sammlung von Kunststoff-Flaschen und Getränkekartons. Download:
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Alters- und PflegeheimeAlters- und Pflegeheime Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument. Download:
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Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen (AusländerInnen) Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen (AusländerInnen) Auf der angegebenen Homepage des Kantons Bern sind alle für die Erteilung einer Bewilligung notwendigen Informationen und Formulare zum Ausdrucken verfügbar. Es wird unterschieden zwischen Angehörigen von EU-EFTA-Staaten(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) und BürgerInnen von allen andern Ländern (Nicht EU-EFTA-Staaten). Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung oder die angegebene Stelle. Diese können Ihnen von Fall zu Fall Auskunft erteilen oder Sie weiterleiten.
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Ärztliche Dienste Ärztliche Dienste Die nächsten Ärzte: Gesundheitszentrum Gerzensee
Dorfstrasse 12, 3115 Gerzensee
Telefon: 031 781 35 35
Notfall: 0900 57 67 47
E-Mail: mpa.gszg@hin.ch Dr. med. Torsten Seifert
HeiMEDli Hauspraxis AG
Schulhausstrasse 1
3114 Wichtrach
Telefon: 031 781 27 37
E-Mail: praxis.seifert@hin.ch Der nächste Zahnarzt:
Dr. med. dent. Michel Krähenbühl
Hängertstrasse 7, 3114 Wichtrach
Tel.: 031 781 21 21
E-Mail: info@michel-kraehenbuehl.ch
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Benutzung Gemeinderäumlichkeiten Benutzung Gemeinderäumlichkeiten Das Reglement über die Benützung der Schulanlage legt fest, wer Gemeindesaal, Küche, Vereinslokal oder Schulräume mieten kann. Bei der Gemeindeverwaltung lässt sich die Verfügbarkeit abklären und das Gesuchsformular einreichen. Gesuche um Benützung von - Turnhalle
- Gemeindesaal
- Räumlichkeiten der Schulanlage
- Jugendlokal
- Waldhütte
sind rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Formulare können online ausgedruckt werden. Download:
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BestattungenBestattungenDie Gemeindeverwaltung benötigt bei einer Bestattung auf dem Friedhof Gerzensee folgende Angaben: - Datum der Beerdigung
- Art des Grabes (Urnen- oder Erdbestattung)
- Name und Adresse des Vertreters, bzw. der Vertreterin des/r Verstorbenen mit Telefonnummer und Mailadresse
- Name und Adresse des Bestattungsunternehmens mit Telefonnummer und Mail-Adresse
- Aufbahrung ja/nein
Sie orientiert die zuständige Person, damit sie den Grabplatz vorbereitet. Weil diese eine Bewilligung zur Bestattung (ausgestellt von der Ortspolizeibehörde) bei den Akten ablegen muss, braucht die Gemeindeverwaltung auch eine Kopie der Todesmeldung oder der provisorischen Mitteilung an das, bzw. des Zivilstandsamtes. Download:
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BibliothekenBibliotheken Gemeindebilbliothek Die Bibliothek befindet sich momentan im Jugendlokal, Spielgasse 10 (infolge Umzug. früherer Standort war im ehemaligen Postlokal an der Dorfstrasse 14).Die Bibliothek wird von Schülerinnen und Schülern genutz. Sie steht jedoch auch allen EinwohnerInnen von Gerzensee zur Verfügung. Angebot
Bilderbücher, Kinder- und Jugendbücher, Kassetten, CD-ROMs Öffnungszeiten (während der Schulferien geschlossen) Montag, 17.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 17.00 - 18.00 Uhr Kornhausbibliothek Eine grössere Bibliothek besteht in Münsingen (Kirchgemeindehaus, 2. Stock) Alle wichtigen Informationen sind über ihre Webseite erhältlich. Telefon: 031 721 31 81
E-Mail: bibliothek.muensingen@bluewin.ch Angebot: Bücher, Tonkassetten, Zeitschriften, Videos, DVDs, Tageszeitungen, CD-ROMs, Compact-Discs, Internet Öffnungszeiten (auch während der Schulferien) Dienstag: 09.00 – 11.00, 15.00 – 17.00, 19.00 – 21.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 11.00, 15.00 – 17.00, 19.00 – 21.00 Uhr
Samstag 10.00 – 15.00 Uhr Mitgliederbeiträge (für EinwohnerInnen von Gerzensee) Erwachsene Fr. 40.— pro Jahr
Lehrlinge und Studenten Fr. 20.— pro Jahr
Schulkinder gratis Ausleihgebühren (nur für Mitglieder) Videos, DVDs und CD-ROMs Fr. 4.—
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DatenschutzDatenschutzZur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist es unumgänglich, dass die Gemeinde Personendaten der Einwohner/-innen und des Personals sowie von Firmen speichert, bearbeitet und in bestimmten Fällen weitergibt. Dabei werden die Vorschriften von Kanton und Gemeinde eingehalten. Aufsicht Das Rechnungsprüfungsorgan (ROD, Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes, Schönbühl) ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Es kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Gemeindeebene (jährlich). Das Resultat der Kontrolle wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten. Jede/r Einwohner/in kann ein Gesuch um Sperrung der persönlichen Daten stellen. Die Gemeindeverwaltung verfügt über die entsprechenden Formulare. Download:
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EntlastungsdienstEntlastungsdienst Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
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FestwirtschaftFestwirtschaftBei der Gemeindeverwaltung und auf der angegebenen Website können Sie - die Bewilligungspflicht abklären - Formulare beziehen (dies kann auch mittels Link ausgedruckt werden) - das Gesuch einreichen Download:
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FeuerungskontrolleFeuerungskontrolle Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument. Download:
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GastgewerbeGastgewerbe Es existiert keine Beschreibung zu diesem Dokument.
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Gemeinsam gegen Gewalt und RassismusGemeinsam gegen Gewalt und Rassismusgggfon – Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus ist ein Informations- und Beratungsangebot zu den Themen Rassismus/rassistische Diskriminierung, Gewalt im öffentlichen Raum und Rechtsextremismus. Initiiert wurde das Angebot durch Gemeinden aus dem Raum Bern und Burgdorf, unterstützt wird es unter anderem durch den Kanton Bern.
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GrünabfuhrenGrünabfuhrenNeben der ordentlichen Kehrichtabfuhr finden sporadisch auch Abfuhren von Grüngut statt. Die Daten können Sie dem Abfallmerkblatt entnehmen.
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GrundbuchpläneGrundbuchpläneGrundstückpläne (Auszüge) können online per Link ausgedruckt oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Situationspläne (z.B. für Baugesuche) sind bei folgendem Büro zu beziehen: Häberli + Toneatti AG, Bayweg 6, 3123 Belp Telefon: 031 810 60 30, Mail: belp@ht-geo.ch
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Heimatausweise Heimatausweise Für die Anmeldung am Aufenthaltsort benötigen Wochenaufenthalter einen Heimatausweis, der in der Regel für ein Jahr ausgestellt wird. Die Gemeindeverwaltung stellt diese Dokumente aus und verlängert sie. Kosten 20.-- Neuausstellung 10.-- Verlängerung
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Kinder- und Jugendfachstelle Kinder- und Jugendfachstelle Die Gemeinde Gerzensee ist Mitglied der Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal.
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LudothekenLudothekenDie Gemeinde Gerzensee kann keine Ludothek anbieten. Die nächstgelegene Ludothek befindet sich in Münsingen.
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MieterInnenMieterInnenDie Mietämter der Gemeinden wurden bereits vor ein paar Jahren aufgehoben. Für Unstimmigkeiten in Mietangelegenheiten ist nun die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland Effingerstrasse 34
3008 Bern Tel.: 031 635 47 50 E-Mail: Schlichtungsbehoerde.Bern@justice.be.ch zuständig.
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MusikschulenMusikschulenDie Gemeinde Gerzensee ist folgenden Musikschulen angeschlossen:
Musikschule Aaretal
Bernstrasse 16
3110 Münsingen
Telefon: 031 721 33 80 kontakt@ms-aaretal.ch
und
Musikschule Region Gürbetal
Dorfstrasse 23
Postfach 39
3123 Belp
031 819 45 16 info@ms-guerbetal.ch
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Pilzkontrollen Pilzkontrollen Die nächstgelegene Pilzkontrollstelle befindet sich in Belp in der Dorfschule an der Dorfstrasse 15. Kontrollperiode: Anfang August bis Ende Oktober
Mi/Sa/So 17.30-18.30 Uhr
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Prämienverbilligungen Krankenkasse Prämienverbilligungen Krankenkasse Prämienverbilligungen erfolgen in der Regel automatisch über die Steuerveranlagung. In speziellen Fällen ist ein Gesuch notwendig. Wann es ein solches braucht und weitere Informationen sind auf der entsprechenden Webseite des Kantons Bern erhältlich.
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Rotkreuz-FahrdiensteRotkreuz-FahrdiensteDie Fahrdienste werden nicht mehr von den Gemeinden direkt sondern vom Roten Kreuz zentral organisiert. Interessierte Personen wenden sich deshalb an Rotkreuz-Fahrdienst Bern-Mittelland Telefon: 031 384 02 10 E-Mail: fahrdienst@srk-bern.ch
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SBB / BLSSBB / BLS
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SondermüllSondermüllUnser Abfallmerkblatt gibt auch Auskunft über die Sondersammlungen in unserer Gemeinde.
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Sozialhilfe Sozialhilfe Für sämtliche Angelegenheiten in Sachen Sozialberatung und Sozialhilfe ist für unsere Gemeinde seit 1. Januar 2017 der Sozialdienst Wichtrach zuständig. Hilfesuchende wenden sich bitte sowohl für Auskünfte als auch für Sozialhilfebegehren an Regionaler Sozialdienst, Kirchstrasse 10, 3114 Wichtrach
Tel.: 031 780 19 60
E-Mail: rsdwichtrach@wichtrach.ch
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TodesfälleTodesfälleEin Todesfall in unserer Gemeinde ist dem Zivilstandsamt Bern-Mittelland zu melden.Nähere Auskünfte sind der angefügten Seite und der Checkliste zu entnehmen.
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VeranstaltungenVeranstaltungenDie aktuellen Veranstaltungen können Sie der Rubrik "Dorfleben" oder dem angefügen Veranstaltungskalender entnehmen. Dieser wird auch in den Gemeindemitteilungen publiziert. Auf Wunsch kann die Liste bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
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VereineVereineUnter der Rubrik "Dorfleben" finden Sie die Adressen sämtlicher Vereine unserer Gemeinde. Auf Wunsch erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Verzeichnis.
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Wegweiser 60+ Wegweiser 60+ Informationsbroschüren für Menschen über 60, mit vielen Angeboten der näheren Umgebung, sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Download:
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Wohnsitz Wohnsitz ANMELDUNG SchweizerbürgerInnen Niederlassung
Die Anmeldefrist beträgt 14 Tage, vom Zeitpunkt des Einzuges in die Gemeinde an gerechnet. Alle Personen haben neben dem/den Heimatschein/en das Familienbüchlein (bei Anmeldungen mit Kin-dern) zur Einsichtnahme mitzubringen. Personen, die aus einer Landeskirche ausgetreten sind, wollen zudem die Austrittsbestätigung vorweisen. Der Niederlassungsausweis kostet Fr. 20.– und wird später per Post zugestellt. Wochenaufenthalt
Alle in Gerzensee oder Umgebung arbeitenden Personen, die hier ein Zimmer mieten, haben sich ebenfalls innert 14 Tagen anzumelden. Wenn sie regelmässig über das Wochenende zu Angehörigen (Eltern) reisen, ist ein Heimatausweis zu hinterlegen (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde). MieterInnen von Wohnungen, vor allem auch Konkubinatspaare, sind grundsätzlich nicht mehr als Aufenthalter, sondern als Niedergelassene (mit Heimatschein) zu qualifizieren. Missachtung der Meldepflicht führt zu Bussenverfügungen. Minderjährige
Für Jugendliche, die wegziehen und deren Eltern in Gerzensee wohnhaft sind, besteht eine Meldepflicht bei Abreise und Rückkehr. Minderjährige, welche von auswärts zuziehen, haben sich ebenfalls an- und abzumelden. Obgenannte Fristen gelten auch für Minderjährige. AusländerInnen Anmeldung
Die Anmeldefrist beträgt 8 Tage, vom Zeitpunkt des Einzuges in die Gemeinde an gerechnet. Zur Anmeldung sind Pass oder Personalausweis, Ausländerausweis, Arbeitsvertrag und Mietvertrag (ausgenommen Niedergelassene mit Ausweis C) mitzubringen.
Die Gebühren werden mit der Abgabe des erneuerten Ausländerausweises eingezogen. Die Gemeindeverwaltung meldet sich, sobald dieser eintrifft. ABMELDUNG SchweizerbürgerInnen
Der Wegzug aus der Gemeinde ist der Verwaltung spätestens am Abreisetag, unter Rückgabe des Niederlassungs- bzw. Aufenthaltsausweises, zu melden. AusländerInnen
Diese hat spätestens am Wegzugstag durch persönliches Erscheinen zu erfolgen. Der Pass ist mitzubringen, damit die Abmeldung eingetragen werden kann. MUTATIONEN
Um die Einwohnerkontrolle auf aktuellem Stand halten zu können, ist sie auf die Meldung folgender Änderungen angewiesen: - Berufswechsel
- Änderung des Arbeitgebers
- Aufgabe der Erwerbstätigkeit
Ein Verzeichnis der Stellen, welche bei einem Wohnsitzwechsel ebenfalls zu kontaktieren sind, steht in Form der nachstehend angefügten Checkliste zur Verfügung. Im Bedarfsfall erteilt die Gemeindeverwaltung gerne weitere Auskünfte. Download:
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