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Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen (AusländerInnen)

  • Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen (AusländerInnen)
  • Gemeindeschreiberei
  • Auf der angegebenen Homepage des Kantons Bern sind alle für die Erteilung einer Bewilligung notwendigen Informationen und Formulare zum Ausdrucken verfügbar.

    Es wird unterschieden zwischen Angehörigen von EU-EFTA-Staaten(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) und BürgerInnen von allen andern Ländern (Nicht EU-EFTA-Staaten).

    Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung oder die angegebene Stelle. Diese können Ihnen von Fall zu Fall Auskunft erteilen oder Sie weiterleiten.

     

     

     

     

     

     

     


 
 

Adresse

Gemeinde Gerzensee
Spielgasse 1
3115 Gerzensee

Telefon:031 781 01 88

info(at)gerzensee.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten

Montag 07.30 Uhr - 11.30 Uhr 16.00 Uhr - 18.30 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Mittwoch geschlossen geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
Freitag 08.00 Uhr - 11.30 Uhr geschlossen
 

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