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Medienmitteilung vom 31. Mai 2021

01.06.2021

Informationen aus der Gemeindeversammlung

Gerne teilen wir Ihnen nachstehend die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom
31. Mai 2021 (insgesamt nahmen 51 Stimmberechtigte an der Versammlung teil) mit. Detailinformationen zu den behandelten Geschäften können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.gerzensee.ch/wAssets/docs/gemeindeversammlungen/Informationsbroschuere-12021_formatiert.pdf


1. Jahresrechnung 2020
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 84'467.42 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 241’400.-. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2020 beträgt CHF 325’867.42. Der Allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 88'925.16 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 184’200.-.

Die Versammlung genehmigt die Jahresrechnung 2020 ohne Gegenstimme.


2. Reglement über die Planungsmehrwertabgabe (PMAR)
Die Gemeindeversammlung hat am 3. Dezember 2005 das Reglement über die Abschöpfung von Planungsmehrwerten genehmigt. Das Reglement diente als Grundlage für den Abschluss von Mehrwertabschöpfungsverträgen mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, bei welchen mit der damaligen Ortsplanungsrevision neue Bauzonen ausgeschieden worden sind.

Im Rahmen der am 3. März 2013 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist unter anderem der Gesetzgebungsauftrag über den Ausgleich planungsbedingter Mehrwerte (Mehrwertabgabe) präzisiert und insofern verschärft worden, als das Bundesrecht nun selber eine zwingende Mindestregelung enthält, die von den Kantonen innert fünf Jahren in ihrer Gesetzgebung umgesetzt werden muss, ansonsten die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig ist. Der Kanton Bern ist diesem Gesetzgebungsauftrag fristgerecht nachgekommen und hat im Rahmen der Teilrevision der Baugesetzgebung die hierzu erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen (Art. 142-142f Baugesetz BauG).

Da wir aktuell in einer laufenden Teilrevision der Ortsplanungsrevision sind, müssen die rechtlichen Grundlagen auf kommunaler Ebene ebenfalls aufgrund dieser Bestimmungen angepasst werden.

Die Neufassung des Reglements wird ohne Gegenstimme genehmigt.


3. Bestattungs- und Friedhofreglement
Das bestehende Bestattungs- und Friedhofreglement ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Seither haben sich die Abläufe und Bedürfnisse bei den Bestattungen geändert. In den letzten Jahren ist das Bedürfnis nach Urnenbeisetzungen in einer Grabstätte, die keine Pflege durch die Hinterbliebenen erfordert, gestiegen. Aus diesem Grund sollen neu Urnengräber mit Grabplatte angeboten werden.

Ein Ausschuss unter der Leitung der zuständigen Vizegemeindepräsidentin, Monika Tschannen, hat sich mit der Neufassung des Reglements befasst. Das neue Bestattungs- und Friedhofreglement entspricht den heutigen rechtlichen Vorgaben und Handhabungen und wurde durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung vorgeprüft. Die neuen Beisetzungsmöglichkeiten sind festgehalten und die Leistungen und Abläufe werden der heutigen Praxis angepasst.

Ergänzend zum Bestattungs- und Friedhofreglement erlässt der Gemeinderat eine Bestattungs- und Friedhofverordnung.

Die Neufassung des Reglements wird ohne Gegenstimme genehmigt.


4. Wahlen
Michael Balsiger hat auf den 31. Mai 2021 infolge Wegzugs aus der Gemeinde seine Demission als Mitglied der Infrastruktur- und Umweltkommission eingereicht. An der Versammlung erfolgt die Wahl der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers. Die Ortsparteien wurden gebeten, Vorschläge für die Besetzung dieser Vakanz zu melden.

Folgender Wahlvorschlag wurde von der SVP eingereicht:

Name         Vorname               Adresse                 bisher/neu                  Partei
Wittwer      Daniel                   Seegasse 4           Neu                              SVP

Da der Vorschlag an der Versammlung nicht vermehrt wird, erklärt der Vorsitzende, gestützt auf Art. 54 Abs. c des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Gerzensee den Vorgeschlagenen als gewählt und gratuliert ihm zur Wahl.


5. Orientierungen
5.1 Ortsplanungsrevision
Gemeindepräsident Ernst Hossmann orientiert über den Stand der Ortsplanungsrevision. Die Teilrevision der Ortsplanung (u.a. Ausscheidung Gewässerräume und Umsetzung BMBV) sowie die Entwicklungsstrategie (Masterplan räumliche Entwicklung Gerzensee) lag vom 11. Januar bis und mit 5. März 2021 öffentlich auf. Am 27. + 28. Januar 2021 fanden Sprechstunden statt. An diesen beiden Tagen standen die Ortsplaner Urs Fischer und Adrian Kräuchi sowie Gemeindepräsident Ernst Hossmann und Vizegemeindepräsidentin Monika Tschannen den interessierten Bürger/innen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Das Angebot wurde rege genutzt.
• 77 Mitwirkungseingaben wurden eingereicht
• Aktuell werden die Eingaben durch den Ortsplaner in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst

5.2 Windenergiegebiet «S19 Belpberg»
Gemeindepräsident Ernst Hossmann informiert über die Windenergieplanung. Die Regional-konferenz Bern-Mittelland RKBM hat im Auftrag des Kantons geprüft, in welchen Räumen Windenergieanlagen (WEA) möglich wären. Der Belpberg wurde in den Koordinationsstand Vororientierung aufgenommen. Gemäss der Information des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 2. Februar 2021, hat der Bund in der Zwischenzeit das Windenergiegebiet „S19 Belpberg“ (Vororientierung) aus dem kantonalen Richtplan gestrichen. Zur Begründung der Streichung führt der Bund an, dass das Windenergiegebiet nicht mit den dort vorhandenen Anlagen des VBS vereinbar sei.

5.3 Kiesgrube Thalgut

Die Vizegemeindepräsidentin Monika Tschannen informiert über den Stand der Nutzungsplanung bei der Kiesgrube Thalgut. Die bestehende Kiesgrube soll in Richtung Norden, Gemeindegebiet Gerzensee, erweitert werden. Für die neue Überbauungsordnung (ÜO) setzten die beiden Standortgemeinden Kirchdorf und Gerzensee im Sommer 2018 eine gemeinsame Planungskommission ein. Im November 2019 wurde die ausgearbeitete neue ÜO «Kiesgrube Thalgut» in den beiden Gemeinden zur öffentlichen Mitwirkung gebracht. Das Vorhaben, welches im Juni 2020 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht wurde, entsprach daher bis auf kleinere Ergänzungen der Version für die Mitwirkung. Das AGR nahm am 4. März 2021 zum Vorhaben Stellung. Gemäss dem Vorprüfungsbericht musste das Vorhaben in einigen Punkten geringfügig über-arbeitet werden. Der Gemeinderat hat die Anpassungen genehmigt und die Unterlagen werden zur zweiten Vorprüfung beim AGR eingereicht.

5.4 Seegasse / Chrummstücki
Die zuständige Ressortchefin Denise Errass informiert über die Geschäfte. Mit der Realisierung des “Trampelpfades” Chrummstücki, konnte ein langjähriges Projekt abgeschlossen werden. Eine gefährliche Kurve auf der Gemeindestrasse Richtung Sädel wurde somit für die Fussgänger/innen entschärft.

Vom Frühling bis Herbst 2002 wurde die Seegasse versuchsweise mit einem Sonntagsfahrverbot belegt. Nachdem diese provisorische Massnahme auf durchwegs positive Rückmeldungen stiess, wurde im Dezember 2002 die definitive Einführung beschlossen. Nachdem sich diese Massnahme über mehrere Jahre bewährt hat, wurde auf den Wechsel von der Winterzeit zur Sommerzeit im Jahr 2007 das Sonntagsfahrverbot auf das ganze Jahr ausgedehnt. Schon damals wurden die Möglichkeiten für eine komplette Sperrung der Seegasse für den motorisierten Verkehr diskutiert (Ausnahme Landwirtschaft und Anwohner). Ein offizieller Beschluss wurde dabei nicht gefasst.

Die Seegasse ist ein viel begangener Schulweg. Mit der Eröffnung der zusätzlichen Schul-klasse im Sommer 2021 in Kirchdorf, wird die Nutzung als Schulweg noch zunehmen. Um die Sicherheit für die Velofahrer und damit insbesondere der Schulkinder zu verbessern, wird die ganzjährige Sperrung der Seegasse in Erwägung gezogen. Gemäss Strassenverordnung Artikel 44 benötigt die geplante Verkehrsmassnahme die Zustimmung des Tiefbauamts. Wenn sich beide Gemeindebehörden (Gerzensee und Kirchdorf) einig sind, kann die Bewilligung beim Oberingenieurkreis beantragt werden. Sobald diese vorliegt, erfolgt die Publikation der Verkehrsmassnahme und die öffentliche Auflage mit Beschwerdemöglichkeit.

Der Gemeinderat Gerzensee hat noch keinen Beschluss gefasst. Er wird die Vor- und Nachteile eines ganzjährigen Fahrverbots sorgfältig prüfen. Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Bevölkerung über diesen bevorstehenden wichtigen Entscheid in der Zuständigkeit des Gemeinderates informiert wird. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, Anregungen zu einem allfälligen Fahrverbot bis am 15. Juni 2021 bei der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen. Der Gemeinderat wird frühestens an der Sitzung vom 21. Juni über das Geschäft befinden.


6. Verabschiedung
Alain Lauber hat aus familiären und beruflichen Gründen seinen vorzeitigen Rücktritt
als Gemeinderat und Präsident der Bildungskommission eingereicht. Herr Lauber war für die SVP seit 2017 im Gemeinderat. Die offizielle Verabschiedung erfolgte an der heutigen Gemeindeversammlung. Die Verdienste von Alain Lauber werden vom Präsidenten gewürdigt. Alain Lauber bedankt sich ebenfalls bei allen Beteiligten für die Unterstützung in seiner Amtszeit.

7. Verschiedenes
Seit letzten Herbst ist Stefan Werdelis als neuer Pfarrer im Amt. Er stellt sich und seine Frau Astrid kurz vor. Er bedankt sich für die gute Aufnahme in der Gemeinde.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen dienen zu können und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

 
 

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