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Überbauungsordnung Kiesgrube Thalgut; Öffentliche Mitwirkung

04.11.2019

Der Gemeinderat Gerzensee bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Kiesgrube Thalgut zur öffentlichen Mitwirkung.

Der Gemeinderat Gerzensee bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Kiesgrube Thalgut zur öffentlichen Mitwirkung. Hauptgegenstand der Überbauungsordnung ist die Erweiterung der bestehenden Kiesgrube in Richtung Norden (Gemeindegebiet Gerzensee).

Die Unterlagen sind vom 4. November 2019 bis am 29. November 2019 bei der Gemeindeverwaltung und unter folgendem Link einsehbar:
https://www.dropbox.com/sh/3vmpter7ato5qbt/AADME6ei-kSfGjrZA2QpNvJZa?dl=0

Am 7. November 2019, ab 19.30 Uhr organisieren die beiden Standortgemeinden Kirchdorf und Gerzensee eine öffentliche Informationsveranstaltung im Gemeindesaal Gerzensee. Weitere Informationen können der Projektwebseite www.kiesgrube-thalgut.ch entnommen werden.

Während der Mitwirkung kann jedermann schriftlich Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis am 29. November 2019 an die Gemeindeverwaltung Gerzensee, Spielgasse 1, 3115 Gerzensee, oder per Mail an
info@gerzensee.ch zu richten. Die öffentliche Auflage, mit Einsprachemöglichkeit, sowie die Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Ende 2021).

 
 

Adresse

Gemeinde Gerzensee
Spielgasse 1
3115 Gerzensee

Telefon:031 781 01 88

info(at)gerzensee.ch

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